Hausordnung
für das Vereinsheim und das Pachtgelände des Angelsportverein 1921 Heidesheim e.V.
§ 1 Allgemeines
Das Vereinsheim und die Einrichtungen auf dem Vereinsgelände sind Eigentum des ASV. Die Anlage dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung der Vereinsmitglieder. Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des Vereins sein, das Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen, vor Schäden zu bewahren und stetig zu verbessern, so daß die aus eigener Kraft geschaffene Anlage allen stets ein gern gesuchter Aufenthaltsort bleibt. Alleine diesem Ziel dienen die nachfolgenden Regeln, die für Mitglieder und Gäste verbindlich sind. Jede Person hat sich so zu verhalten, dass weder andere Vereinsmitglieder oder Gäste, das Gelände, die Gebäude oder die vereinseigenden Einrichtungen beeinträchtigt oder beschädigt werden.
§ 2 Umgang und Nutzung von Vereinseigentum, Vereinsheim und Gelände
Die Nutzung des Vereinsheims ist allen Mitgliedern gestattet. Das Vereinsheim kann entsprechend den Bedingungen des zwingend abzuschließenden Nutzungsüberlassungsvertrages von den Mitgliedern und Vereinen angemietet werden.
§ 3 Fahrzeuge
Für das Abstellen von Fahrzeugen sind nur die vorgesehenen Plätze zu benutzen. Dies gilt auch für Motorräder. Für Fahrräder sind ausreichend Fahrradhalter vorhanden. Beim Passieren des Vereinstors (verlassen des Geländes) ist sicher zu stellen, dass sich keine unberechtigten Fahrzeuge mehr auf dem Gelände befinden.
§ 4 Haftung
Der Angelsport, die Nutzung des Vereinsgeländes und das Befahren sowie das Betreten des Vereinsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mitgliedern, Gästen oder für andere Personen oder Gegenstände. Dagegen haften alle Benutzer der Vereinseinrichtungen dem Verein gegenüber für Verlust und Beschädigung.. Der Verein empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Haftpflicht- und ggf. einer Unfallversicherung.
Der Vorstand des ASV 1921 Heidesheim e.V.
Stand 30.06.2013