Weiherordnung

 

des Angelsportverein 1921 Heidesheim e.V.

 

 

 

1. Allgemeines

 

      Die Anlage des ASV dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung

      der Vereinsmitglieder. Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des

      Vereins sein, das Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu

      bewahren. Der Verein hat es sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen

      der Fischereiordnung und des Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. Daher wurde

      neben der Hausordnung zur Vereinheitlichung der Angelvorschriften diese

      Weiherordnung festgelegt.

 

2Regelvorschriften 

 

  • Die  Weiherordnung und der gültige Jahresfischereischein müssen beim  Angeln am Weiher mitgeführt werden die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind einzuhalten. ES dürfen pro Tag ein Karpfen und ein Hecht oder Zander gefangen werden. Schleihen dürfen pro Tag 5 gefangen werden, sowie Weissfische für den  täglichen Bedarf. Sie unterliegen jedoch den gesetzlichen Mindestmaßen, die auf dem Jahresfischereischein (blaue Karte) vermerkt sind. Ausnahmen bilden der Natur-Karpfen (schuppen-/Gras-Karpfen) und Stör. Sie sind unbedingt schonend in den Weiher zurückzusetzen.
  • alle Artenschonzeiten (lt. blauer bzw. gelber Karte) gelten auch für den Weiher
  • die Mindestmaße (blaue bzw. gelbe Karte) sind zu beachten
  • Anfüttern ist generell verboten
  • das Angeln mit Schwimmbrot ist verboten (auf Karpfen)
  • beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen
  • es darf mit zwei Ruten geangelt werden mit einer Handangel mit Rolle und einfachem Haken, sowie einer Hechtangel mit einfachem Haken und Stahlvorfach oder einer Grundangel mit einfachem Haken
  • die flach Zone im Mittelteil unseres Gewässers ist Sperrzone und darf nicht beangelt werden. Es umasst das Seerosenumfeld.
  • jugendliche Angler ohne Fischereiprüfung dürfen nur fischen, wenn ein Erwachsener Angler (Vereinsmitglied) die Aufsicht übernimmt.
  • alle aus dem Weiher entnommene Fische, auch tote, sind in die Fangliste einzutragen
  • gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu verwenden
  • Schonzeiten sind lt. Fischereiordnung einzuhalten
  • im Rhein und in den Gräben gefangene Fische dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes in die beiden Weiher gesetzt werden
  • jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist schonend in den Weiher zurückzusetzen
  • das Angeln am Weiher ist nur von Sonnenaufgang bis bis Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Nachtangeln ist nur mIt Zustimmung des Vorstandes erlaubt
  • die Angelplätze sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden
  • es sind unter allen Umständen die vorhandenen Toiletten zu benutzen
  • machen Sie keinen Lärm und stören Sie Ihren Nachbarn nicht
  • die Weisung des Sportwartes ist von jedem Anger zu befolgen

 

  

 

3.  Forellenfischen

 

·         die Termine werden jeweils vom Vorstand bekannt gegeben

·         vor Beginn des Forellenfischens muss sich jeder Angler in die Anwesenheitsliste eintragen

·         es darf nur bis zu einer erlaubten Stückzahl geangelt werden

·         die Anzahl der gefangenen Fische muss in die Anwesenheitsliste
eingetragen werden

·         beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen

·         nach den Terminen ist der Weiher, sofern vom Vorstand nicht anders beschlossen, wieder offen und es kann wieder geangelt werden, wobei das Limit pro Tag und Woche einzuhalten ist

 

4.  Zuwiderhandlung

 

·         bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsordnungen ist mit einem Verweis
von dem Weihergelände, ebenso wie mit dem Entzug der Jahres-Angelberechtigung für die Weiher in den Sauwiesen zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.

 

 

 

 

Der Vorstand des ASV 1921 Heidesheim