Weiherordnung
des Angelsportverein 1921 Heidesheim e.V.
1. Allgemeines
Die Anlage des ASV dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung
der Vereinsmitglieder.
Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des
Vereins sein, das
Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu
bewahren. Der Verein hat es
sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen
der Fischereiordnung und des
Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. Daher wurde
neben der Hausordnung zur
Vereinheitlichung der Angelvorschriften diese
Weiherordnung festgelegt.
2. Regelvorschriften
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Die Weiherordnung und der gültige Jahresfischereischein müssen beim Angeln am Weiher mitgeführt
werden die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind einzuhalten. ES dürfen pro Tag ein Karpfen und ein Hecht oder
Zander gefangen werden. Schleihen dürfen pro Tag 5 gefangen werden, sowie Weissfische für den täglichen Bedarf. Sie unterliegen jedoch den gesetzlichen Mindestmaßen, die auf dem
Jahresfischereischein (blaue Karte) vermerkt sind. Ausnahmen bilden der Natur-Karpfen (schuppen-/Gras-Karpfen) und Stör. Sie sind unbedingt schonend in den Weiher
zurückzusetzen.
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alle Artenschonzeiten (lt. blauer bzw. gelber Karte) gelten auch für
den Weiher
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die Mindestmaße (blaue bzw. gelbe Karte) sind zu beachten
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Anfüttern ist generell verboten
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das Angeln mit Schwimmbrot ist verboten (auf Karpfen)
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beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu
benutzen
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es darf mit zwei Ruten geangelt werden mit einer Handangel mit Rolle
und einfachem Haken, sowie einer Hechtangel mit einfachem Haken und Stahlvorfach oder einer Grundangel mit einfachem Haken
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die flach Zone im Mittelteil unseres Gewässers ist Sperrzone und darf
nicht beangelt werden. Es umasst das Seerosenumfeld.
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jugendliche Angler ohne Fischereiprüfung dürfen nur fischen, wenn ein
Erwachsener Angler (Vereinsmitglied) die Aufsicht übernimmt.
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alle aus dem Weiher entnommene Fische, auch tote, sind in die Fangliste
einzutragen
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gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu
verwenden
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Schonzeiten sind lt. Fischereiordnung einzuhalten
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im Rhein und in den Gräben gefangene Fische dürfen nur mit Genehmigung
des Vorstandes in die beiden Weiher gesetzt werden
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jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist
schonend in den Weiher zurückzusetzen
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das Angeln am Weiher ist nur von Sonnenaufgang bis bis Einbruch der
Dunkelheit erlaubt. Nachtangeln ist nur mIt Zustimmung des Vorstandes erlaubt
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die Angelplätze sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden
wurden
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es sind unter allen Umständen die vorhandenen Toiletten zu
benutzen
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machen Sie keinen Lärm und stören Sie Ihren Nachbarn
nicht
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die Weisung des Sportwartes ist von jedem Anger zu
befolgen
3. Forellenfischen
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die Termine werden jeweils vom Vorstand bekannt gegeben
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vor Beginn des Forellenfischens muss sich jeder Angler in die Anwesenheitsliste
eintragen
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es darf nur bis zu einer erlaubten Stückzahl geangelt werden
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die Anzahl der gefangenen Fische muss in die Anwesenheitsliste
eingetragen werden
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beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen
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nach den Terminen ist der Weiher, sofern vom Vorstand nicht anders beschlossen, wieder
offen und es kann wieder geangelt werden, wobei das Limit pro Tag und Woche einzuhalten ist
4. Zuwiderhandlung
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bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsordnungen ist mit einem Verweis
von dem Weihergelände, ebenso wie mit dem Entzug der Jahres-Angelberechtigung für die Weiher in den Sauwiesen zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.
Der Vorstand des ASV 1921 Heidesheim