Weiherordnung
des Angelsportverein 1921 Heidesheim e.V.
1. Allgemeines
Die Anlage des ASV dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung
der Vereinsmitglieder.
Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des
Vereins sein, das
Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu
bewahren. Der Verein hat es
sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen
der Fischereiordnung und des
Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. Daher wurde
neben der Hausordnung zur
Vereinheitlichung der Angelvorschriften diese
Weiherordnung festgelegt.
2. Regelvorschriften
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Der gültige
Jahresfischereischein muss beim Angeln am Weiher mitgeführt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind
einzuhalten.
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alle Artenschonzeiten (lt. blauer bzw. gelber Karte) gelten auch für
den Weiher
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die Mindestmaße (blaue bzw. gelbe Karte) sind zu beachten
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Zusätzlich sind die gesonderten Mindestmaße im Schaukasten am
Vereinsgebäude für die Entnahme zu beachten.
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beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu
benutzen
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es darf mit zwei Ruten geangelt werden.
Stipp-,
Pole-, Kopfruten sind nur mit einem Gummizug erlaubt.
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die Zone im Mittelteil unseres Gewässers ist Sperrzone und darf nicht
beangelt werden. Der Zaun hat unberührt zu bleiben
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jugendliche Angler ohne Fischereiprüfung dürfen nur fischen, wenn ein
Erwachsener Angler (Vereinsmitglied) die Aufsicht übernimmt.
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gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu
verwenden
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jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist
schonend in den Weiher zurückzusetzen
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die Angelplätze sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden
wurden
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es sind unter allen Umständen die vorhandenen Toiletten zu
benutzen
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machen Sie keinen Lärm und stören Sie Ihren Nachbarn
nicht
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die Weisung des Vorstand ist von jedem Anger zu befolgen
4. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsordnungen ist mit
einem Verweis von dem Weihergelände, ebenso wie mit dem Entzug der Angelberechtigung für die Weiher in den Sauwiesen zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.
Der Vorstand des ASV 1921 Heidesheim