Weiherordnung

 

 

des Angelsportverein 1921 Heidesheim e.V.

 

 

 

 

1. Allgemeines

 

      Die Anlage des ASV dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung

      der Vereinsmitglieder. Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des

      Vereins sein, das Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu

      bewahren. Der Verein hat es sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen

      der Fischereiordnung und des Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. Daher wurde

      neben der Hausordnung zur Vereinheitlichung der Angelvorschriften diese

      Weiherordnung festgelegt.

 

 

 

2Regelvorschriften 

 

  • Der gültige Jahresfischereischein muss beim  Angeln am Weiher mitgeführt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind einzuhalten.
  • alle Artenschonzeiten (lt. blauer bzw. gelber Karte) gelten auch für den Weiher
  • die Mindestmaße (blaue bzw. gelbe Karte) sind zu beachten
  • Zusätzlich sind die gesonderten Mindestmaße im Schaukasten am Vereinsgebäude für die Entnahme zu beachten.
  • beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen
  • es darf mit zwei Ruten geangelt werden. Stipp-, Pole-, Kopfruten sind nur mit einem Gummizug erlaubt.
  • die Zone im Mittelteil unseres Gewässers ist Sperrzone und darf nicht beangelt werden. Der Zaun hat unberührt zu bleiben
  • jugendliche Angler ohne Fischereiprüfung dürfen nur fischen, wenn ein Erwachsener Angler (Vereinsmitglied) die Aufsicht übernimmt.
  • gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu verwenden
  • jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist schonend in den Weiher zurückzusetzen
  • die Angelplätze sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden
  • es sind unter allen Umständen die vorhandenen Toiletten zu benutzen
  • machen Sie keinen Lärm und stören Sie Ihren Nachbarn nicht
  • die Weisung des Vorstand ist von jedem Anger zu befolgen


4.  Zuwiderhandlung

 

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsordnungen ist mit einem Verweis von dem Weihergelände, ebenso wie mit dem Entzug der Angelberechtigung für die Weiher in den Sauwiesen zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht der Vereinsausschluss.

 

 

 

 

Der Vorstand des ASV 1921 Heidesheim